An die verbliebenen Rechnungskürzer im Kalkbruch. 
1) Angebot der STW zu den FW Preisen
Es naht der 15.07.2010, der Fristablauf zur Annahme des Angebotes der StW zur ein bzw. zweijährige Festschreibung des Arbeitspreises FW.
Unsere Empfehlung hierzu:
Alle, die nicht mehr streiten wollen, sollten das Angebot annehmen. Durch Annahme sind sie aber weitere 5 ggf. sogar 10 Jahre an das Vertragsverhältnis mit den STW gebunden, siehe Rückseite des Angebots! Das spielt allerdings keine Rolle, wenn man nicht mehr streiten will.
2) Zahlung der offenen Forderungen 2007 – 2009
Der Anwalt führte auf der Versammlung vom 25.Juni aus, dass eine Berufung gegen die jetzt gesprochenen Urteile des Amtsgerichts wenig Aussicht auf Erfolg hätte. Dies zu Grunde gelegt bedeutet: wir müssen jetzt zahlen. Bitte nicht mehr warten, letzte Abrechnung – die zum 31.12.2009 – nehmen und den dort geforderten Betrag abzüglich des bereits überwiesenen Teilbetrages zahlen. Die STW bestehen in diesen Fällen auf die Rücknahme aller Einsprüche. Dem ist nachzukommen.
Das Musterschreiben Rücknahme Widersprüche hier als Download.
Achtung: Diejenigen, die auch Strom kürzen, sollten aber nur die FW zahlen! Stromkürzungen sind von den Urteilen nicht betroffen.
3) Urteil des Landgerichtes Neuruppin, vertragsloser Zustand.
Im März 2010 sprach das Landgericht Neuruppin den dortigen FW – Kürzer Recht zu. Das Verfahren unterscheidet sich zu unserem jedoch dadurch, dass die FW-Kürzer keine Verträge mit dem dortigen Anbieter geschlossen hatten. Nach der maßgeblichen Bestimmung der ABV-FW laufen FW-Verträge längstens 10 Jahre. Viele von uns erreichen diese 10 Jahre in Kürze. Sie könnten, durch fristgerechte Kündigung der bestehenden FW-Verträge, in diesen vertragslosen Zustand gelangen. Die Einschätzung unseres Anwaltes zu dieser Thematik ist, dass es hier wieder eine Möglichkeit der Aufnahme neuer, viel versprechender Verfahren gäbe. Voraussetzung ist aber, dass die Verträge 9 Monate vor Ablauf gekündigt werden! Siehe § 32 ABV-FW.
Beispiel: FW-Vertrag abgeschlossen am 30.05.2001.
Ende der Laufzeit 30.05.2011
Kündigung,9 Monate zuvor 01.09.2010
Die IG Kalkbruch wird diese Verfahren unterstützen.
Die Vertragskündigung ist als Musterschreiben hier als Download.
An dieser Stelle nochmals unseren Dank für Eure Unterstützung in all den Jahren. Ohne diesen Rückhalt hätten wir nicht so lange bestehen können. Wir müssen die Urteile jetzt respektieren, auch wenn sie uns nicht erklärlich erscheinen und das Unrecht weiterhin bestehen bleibt.
Aber auch die IG Kalkbruch bleibt bestehen und wird den STW immer- wieder auf die Finger schauen.
Eure IG Kalkbruch |