An die verbliebenen Rechnungskürzer im Kalkbruch.

1) Angebot der STW zu den FW Preisen

Es naht der 15.07.2010, der Fristablauf zur Annahme des Angebotes der StW zur ein bzw. zweijährige Festschreibung des Arbeitspreises FW.

Unsere Empfehlung hierzu:

Alle, die nicht mehr streiten wollen, sollten das Angebot annehmen. Durch Annahme sind sie aber weitere 5 ggf. sogar 10 Jahre an das Vertragsverhältnis mit den STW gebunden, siehe Rückseite des Angebots! Das spielt allerdings keine Rolle, wenn man nicht mehr streiten will.

2) Zahlung der offenen Forderungen 2007 – 2009

Der Anwalt führte auf der Versammlung vom 25.Juni aus, dass eine Berufung gegen die jetzt gesprochenen Urteile des Amtsgerichts wenig Aussicht auf Erfolg hätte. Dies zu Grunde gelegt bedeutet: wir müssen jetzt zahlen. Bitte nicht mehr warten, letzte Abrechnung – die zum 31.12.2009 – nehmen und den dort geforderten Betrag abzüglich des bereits überwiesenen Teilbetrages zahlen. Die STW bestehen in diesen Fällen auf die Rücknahme aller Einsprüche. Dem ist nachzukommen.

Das Musterschreiben Rücknahme Widersprüche hier als Download.

Achtung: Diejenigen, die auch Strom kürzen, sollten aber nur die FW zahlen! Stromkürzungen sind von den Urteilen nicht betroffen.

3) Urteil des Landgerichtes Neuruppin, vertragsloser Zustand.

Im März 2010 sprach das Landgericht Neuruppin den dortigen FW – Kürzer Recht zu. Das Verfahren unterscheidet sich zu unserem jedoch dadurch, dass die FW-Kürzer keine Verträge mit dem dortigen Anbieter geschlossen hatten. Nach der maßgeblichen Bestimmung der ABV-FW laufen FW-Verträge längstens 10 Jahre. Viele von uns erreichen diese 10 Jahre in Kürze. Sie könnten, durch fristgerechte Kündigung der bestehenden FW-Verträge, in diesen vertragslosen Zustand gelangen. Die Einschätzung unseres Anwaltes zu dieser Thematik ist, dass es hier wieder eine Möglichkeit der Aufnahme neuer, viel versprechender Verfahren gäbe. Voraussetzung ist aber, dass die Verträge 9 Monate vor Ablauf gekündigt werden! Siehe § 32 ABV-FW.

Beispiel: FW-Vertrag abgeschlossen am 30.05.2001.

Ende der Laufzeit 30.05.2011

Kündigung,9 Monate zuvor 01.09.2010

Die IG Kalkbruch wird diese Verfahren unterstützen.

Die Vertragskündigung ist als Musterschreiben hier als Download.

An dieser Stelle nochmals unseren Dank für Eure Unterstützung in all den Jahren. Ohne diesen Rückhalt hätten wir nicht so lange bestehen können. Wir müssen die Urteile jetzt respektieren, auch wenn sie uns nicht erklärlich erscheinen und das Unrecht weiterhin bestehen bleibt.

Aber auch die IG Kalkbruch bleibt bestehen und wird den STW immer- wieder auf die Finger schauen.

Eure IG Kalkbruch

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IG Kalkbruch Ahaus

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esel

Da die Stadt einen umweltfreundlichen Gegenaspekt zum BZA schaffen wollte, planten die Stadträte ein komplett mit Fernwärme betriebenes Wohngebiet, mit eigenem Blockheizkraftwerk. Das Versprechen der Politik in Ahaus, das die Heizkosten auf gleichem Niveau, wie das eines konventionell betriebenen Haushaltes sein sollten, hielten die Politiker zur Entäuschung der Bewohner nicht ein. Daraus ergab sich ein Jahre langer Streit mit den Anwohnern, Stadtwerken und Stadt. Schließlich ist hier was versprochen worden! Mit diesem Versprechen wurden die Eigenheimbesitzer ins Wohngebiet gelockt. Wie rechtfertigen die Betreiber die hohen Grundgebühren? Anfragen dazu blieben unbeantwortet. Preiskalkulationen werden verschwiegen. Die Kalkbruchler fühlen sich über den Tisch gezogen. Mit falschen Versprechen in das Wohngebiet gelockt.

Ansprechpartner

  • Marcus Bierhaus, Mergelstrasse 13
  • Markus Kleinsmann, Kreidestrasse 15b
  • Jaques Jansen, Muschelweg 8
  • Alfred Terglane, Kreidestrasse
  • Oscar Tiller, Mergelstrasse 87
  • Friedhelm Kleinsmann, Kreidestrasse 15a
 

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An die verbliebenen Rechnungskürzer im Kalkbruch.

1) Angebot der STW zu den FW Preisen

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Alle, die nicht mehr streiten wollen, sollten das Angebot annehmen. Durch Annahme sind sie aber weitere 5 ggf. sogar 10 Jahre an das Vertragsverhältnis mit den STW gebunden, siehe Rückseite des Angebots! Das spielt allerdings keine Rolle, wenn man nicht mehr streiten will.

2) Zahlung der offenen Forderungen 2007 – 2009

Der Anwalt führte auf der Versammlung vom 25.Juni aus, dass eine Berufung gegen die jetzt gesprochenen Urteile des Amtsgerichts wenig Aussicht auf Erfolg hätte. Dies zu Grunde gelegt bedeutet: wir müssen jetzt zahlen.   Bitte nicht mehr warten, letzte Abrechnung – die zum 31.12.2009 – nehmen und den dort geforderten Betrag abzüglich des bereits überwiesenen Teilbetrages zahlen. Die STW bestehen in diesen Fällen auf die Rücknahme aller Einsprüche. Dem ist nachzukommen.

Das Musterschreiben Rücknahme Widersprüche hier als Download.

Achtung:  Diejenigen, die auch Strom kürzen, sollten aber nur die FW zahlen! Stromkürzungen sind von den Urteilen nicht betroffen.

 

 

3) Urteil des Landgerichtes Neuruppin, vertragsloser Zustand.

Im März 2010 sprach das Landgericht Neuruppin den dortigen FW – Kürzer Recht zu.  Das Verfahren unterscheidet sich zu unserem jedoch dadurch, dass die FW-Kürzer keine Verträge mit dem dortigen Anbieter geschlossen hatten. Nach der maßgeblichen Bestimmung der ABV-FW laufen FW-Verträge längstens 10 Jahre. Viele von uns erreichen diese 10 Jahre in Kürze. Sie könnten, durch fristgerechte Kündigung der bestehenden FW-Verträge, in diesen vertragslosen Zustand gelangen. Die Einschätzung unseres Anwaltes zu dieser Thematik ist, dass es hier wieder eine Möglichkeit der Aufnahme neuer, viel versprechender Verfahren gäbe. Voraussetzung ist aber, dass die Verträge 9 Monate vor Ablauf gekündigt werden! Siehe § 32 ABV-FW.

Beispiel:        FW-Vertrag abgeschlossen am            30.05.2001.

Ende der Laufzeit                          30.05.2011

Kündigung,9 Monate zuvor          01.09.2010

 

Die IG Kalkbruch wird diese Verfahren unterstützen.

Die Vertragskündigung ist als Musterschreiben hier als Download.

An dieser Stelle nochmals unseren Dank für Eure Unterstützung in all den Jahren. Ohne diesen Rückhalt hätten wir nicht so lange bestehen können. Wir müssen die Urteile jetzt respektieren, auch wenn sie uns nicht erklärlich erscheinen und das Unrecht weiterhin bestehen bleibt.

Aber auch die IG Kalkbruch bleibt bestehen und wird den STW immer- wieder auf die Finger schauen.

 

Eure IG Kalkbruch

Wichtige Informationsveranstaltung

Hallo Liebe Mitbewohner des Kalkbruchs.

Wieder mal hat uns das Gesetz im Stich gelassen.Brüllend

Wir möchten gerne alle "Betroffenen" und Interessenten zu einer Informationsveranstaltung einladen. Unser Rechtsanwalt, Herr Spengler wird ebenfalls bei diesem Treffen zugegen sein, um das Gerichtsurteil zu erläutern, und ggf. Zu prüfen. Weiterhin möchten wir noch Informationen zum Angebot der Stadtwerke "Fernwärme-Max" an Euch weitergeben. Auch werden wir besprechen, ob und wie es in Zukunft weitergehen wird.

Alles weitere dann am 25.Juni.2010 in der Gaststätte zum Schulzenbusch um 18.30 Uhr

Gruß Eure IG

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